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AGENTURSERVICE SANDER-JUPEDienst- und Berufshaftpflichtlösungen für BeamteDie besonderen Haftungsrisiken von Beamten
Themenübersicht
Die Haftungsrisiken von Beamten!
Beamte haften, wenn sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen und Aufgaben grob fahrlässig ihrem Dienstherrn oder einem Dritten Vermögensschäden zufügen. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob es sich um eine hoheitliche oder privatrechtliche Tätigkeit handelt. Der Versicherungsschutz, welcher auf die speziellen Haftungsrisiken von Bediensteten des öffentlichen Dienstes eingeht, erstreckt sich in bedingungsmäßigem Umfang auf die gesamte dienstliche Tätigkeit. Er umfasst sowohl Ansprüche des Dienstherrn wegen Vermögensschäden, die der Bedienstete seinem Dienstherrn unmittelbar zugefügt hat (Eigenschäden), als auch Regressansprüche des Dienstherrn aus Vermögensschäden, für die er Dritten Ersatz leisten muss (Fremdschäden).
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